Die Ausbildung hat bei uns einen hohen Stellenwert
Quelle: Zeitungsausschnitt Stuttgarter Nachrichten, 11.07.2024, Rubrik Handwerkerprofis
Quelle: Zeitungsausschnitt Stuttgarter Nachrichten, 11.07.2024, Rubrik Handwerkerprofis
Den Blick nach vorne gerichtet, so sollte der Handwerker sein. Kunden beraten, Angebote schreiben, Mails beantworten, schnell eine notwendige Reparatur … Wir glauben, dass wir jetzt aber mal kurz zurückblicken dürfen.
In den 70er Jahren haben wir zwei Brüder, Dieter und Stefan Rockenstein, eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur bei einer sehr renommierten Firma in Möhringen absolviert. Wir erinnern uns noch gut daran, wie das war – von der Schulbank in den Handwerksbetrieb! Allerdings waren wir schon mit einigen Grundkenntnissen ins Berufsleben gegangen. Der Vater, ein Maurer und Polier, hatte uns Söhnen in Haus und Garten schon so manches beigebracht. Nach der Ausbildung fingen wir bei einer Firma an, die sich auf Industrieanlagen mit Heizung und Lüftung konzentrierte. Dort sammelten wir natürlich ordentlich Fachkenntnisse.
1990 besuchten wir beide die Meisterschule in Stuttgart. Nach erfolgreichem Abschluss ging es zurück in den Betrieb wo wir mit offenen Armen empfangen wurden! Die 37-Stundenwoche war längst eingeführt und ließ uns noch genügend Zeit, um die Kundschaft vor der Haustüre in Möhringen zu bedienen.
So wurde am 1. August 1993 die Rockenstein GbR gegründet. Ein älterer Transporter und zwei Garagen als Lager reichten zunächst völlig aus. Im September 1996 musste der Betrieb schließen. Daraufhin entschlossen wir uns für die Selbstständigkeit und machten Werbung in eigener Sache.
Viele Bekannte beauftragten uns. Außerdem nahmen uns einige Hausverwaltungen, die uns persönlich bekannt waren, auf ihre Handwerkerliste. So gab es genügend Aufträge für beide Meister und einen jungen Gesellen, der sich als ehemaliger Kollege angeschlossen hatte.
Schnell wuchs der kleine Betrieb, so dass wir in eine leer stehende Immobilie der Stadt Stuttgart umzogen. Für damalige Verhältnisse war sie fast zu groß.
Am 1. Juni 1998 wurde der erste „Azubi“ eingestellt. Und bis heute über 50 in den Gesellenstand entlassen. Außerdem musste zu Spitzenzeiten auf Installateure von Personal-Leasing-Agenturen zurückgegriffen werden. Einer dieser Mitarbeiter wurde fest übernommen und feierte am 1. September 2023 sein 25-jähriges Firmenjubiläum.
Fast jedes Jahr wurde eine weitere Fachkraft eingestellt. Auch im Büro brauchte es Verstärkung. Am 1. Januar 1999 wurde die GbR in eine GmbH umgewandelt, im Jahr 2000 kam der erste PC.
Auch uns lässt die Digitalisierung im Handwerk nicht unberührt. Seit ungefähr sechs Jahren sind wir mit Hochdruck beschäftigt, viele Betriebsabläufe zu optimieren. Kundendienstaufträge werden in die EDV eingepflegt und den Kundendiensttechnikern auf das Tablet gesendet. Somit hat jeder eine Übersicht, was geplant ist. Auch die Projektplanung der restlichen Aufträge wird auf einer digitalen Plantafel vorgenommen. Wir haben dadurch einen deutlich besseren Überblick und können weit im Voraus Projekte festlegen.
Die Vor- und Nachbereitung der Aufträge ließ einfach nicht mehr zu, dass beide Brüder weiterhin auf der Baustelle mitarbeiten. So entwickelten sich langsam aber sicher zwei Bauhandwerker zu Bürofachmännern. Auch hier musste viel dazugelernt werden. Ein großer Lehrer war uns der Steuerberater Erich Bäuerle aus Birkach. Dem haben wir viel zu verdanken! Als väterlicher Freund stand er uns immer mit Rat und Tat zur Seite. Heute wird das Steuer-Büro von Helle und Co. exzellent geführt, und wir sind dort sehr gut aufgehoben.
Auch unsere beiden Ehefrauen Birgit und Ingrid haben einen großen Anteil am Erfolg! Mit jeweils drei Kindern und einem Ehemann, der die meiste Zeit im Betrieb verbringt oder – wenn er zu Hause war – mit dem Kopf noch bei der Arbeit war, war es bestimmt nicht einfach. Unsere Ehefrauen haben uns im Privaten sehr viel abgenommen und damit den beruflichen Erfolg erleichtert.
Heute können wir die Aufgaben besser verteilen, denn seit Januar 2022 gehören drei der Kinder dem Team der Geschäftsführenden Gesellschafter an. Markus, der seit Januar 2018 als Installateur- und Heizungsbaumeister im Betrieb tätig ist, seine Schwester Stefanie, die bereits seit 1. November 2014 als Büroleiterin im Unternehmen arbeitet und Fabian, der seit 2020 als Installateur- und Heizungsbaumeister im Betrieb tätig ist.
Die Ansprüche sind mittlerweile gewachsen und nur durch regelmäßige Schulung der ganzen Mannschaft zu bewältigen.
Bei der Ausbildung von Nachwuchskräften sind wir nach wie vor sehr gut aufgestellt. So haben im September dieses Jahres wieder vier junge Menschen ihre Ausbildung bei uns begonnen. Unter fürsorglicher Begleitung unseres langjährigen Meisters Joachim Wallner werden nach drei Jahren Gesellen in den Markt entlassen oder von uns übernommen.
Mit viel Freude und gegenseitigem Respekt arbeiten so im Moment 36 Mitarbeiter unter einem Dach. Fünf Mitarbeiterinnen im Büro sorgen bei spezifischen Themen sehr sorgfältig für tatkräftige Unterstützung. Das gesamte Rockenstein-Team legt sehr großen Wert auf kundenorientiertes Arbeiten. Gerne werden alle Anfragen möglichst zeitnah bearbeitet.
Wir blicken stolz zurück auf das Jahr 1993, in dem der Grundstein gelegt wurde. Mit zufriedenen Kunden und motivierten Mitarbeitern werden wir weiterhin auf dem Markt tätig sein. Auch ein offener Kontakt zu den Mitbewerbern, wo man sich auf dem kleinen Dienstweg hilft, ist dafür ganz wichtig.
„Mit Familientradition und Zusammenhalt in die Zukunft: Zum 1. Januar 2022 haben Dieter und Stefan Rockenstein ihren Sanitär- und Heizungstechnik Meisterbetrieb an die Kinder übergeben […]“
Quelle: Degerloch Journal
Das Möhringer Waldheim freut sich über eine neue Grillstelle. Die bisherige wurde abgelöst durch dieses schmucke Stück. Mit der deutlich größeren Grillfläche können nun noch mehr Waldheim-Besucher Würstchen, Gemüse oder Stockbrot grillen. Und die Besonderheit: Die Grillstelle ist nun auch überdacht.
Was hat nun die Firma Rockenstein damit zu tun? Unser Team hat als Spende fürs Möhringer Waldheim die riesige Abzugshaube für die Grillstelle gefertigt, so dass der Grillspaß nun bei jedem Wetter möglich ist.
Herzlichen Glückwunsch zur neuen Grillstelle!
Wie bereits die Jahre zuvor, unterstützen wir selbstverständlich auch 2018 wieder die Björn Steiger Stiftung bei der Initiative „Babynotarztwagen Felix„.
Der Babynotarztwagen ist optimiert für Babys und Frühchen, die möglichst ruhig und erschütterungsfrei transportiert werden müssen. Viele Frühchen können nicht an ihrem Geburtsort mit dem Nötigsten versorgt werden. So unterstützen wir mit unserer Patenschaft den Babynotarztwagen und helfen damit, das Leben der Kleinsten zu retten.
Moderne Heizkörper passen sich in Position, Größe, Form und Farbe ganz dem jeweiligen Raumkonzept an. Die Möglichkeiten reichen von skulpturalen Designstücken für den Wohnbereich über intelligente Systeme von Badheizkörpern bis hin zu extravaganten Unikaten. Eine Gemeinsamkeit aber zeichnet alle aus: Neben ihrer kompromisslosen Ästhetik glänzen sie durch sparsamen Energieverbrauch und leisten damit einen aktiven Beitrag zur Einsparung von Energie und Kosten. Auch durch den Einbau moderner Thermostate kann Geld eingespart werden. Kostenbewusst und nachhaltig handeln heißt, schon im Detail an die Umwelt denken – lassen Sie sich von uns beraten.
Langsam entstehende Schäden an Gasinnenleitungen oder Eingriffe durch Außenstehende fallen oftüber lange Zeit nicht auf. Daher ist die regelmäßige Üœberprüfung der Gasinnenleitungen durch den Innungsfachbetrieb empfehlenswert. Gasleitungen sind aus hochwertigem Material hergestellt, die eine lange Lebensdauer gewährleistet. Altersschäden, Undichtigkeiten oder Rost können dennoch nicht ganz vermieden werden, insbesondere dann, wenn Gasleitungen durch Decken und Wände führen oder aber in feuchten und unbelüfteten Räumen verlegt sind. Zweckentfremdet als Aufhängung für Kleidung und Fahrräder wird die Gasleitung über Gebühr belastet.
Sei es die Reparatur, die Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen, Gas- und Wasserinstallationen, die Modernisierung des Badezimmers oder Arbeiten an Dach und Fassade: Handwerkerleistungen können mit bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass
Zu den begünstigten handwerklichen Tätigkeiten zählen u.a.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen.
Auch Aufwendungen zur Überprüfung von Anlagen (z.B. Gebühr für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen) sind begünstigt. Das Gleiche gilt für handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen), soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung betreffen und nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme anfallen; Aufwendungen im Zusammenhang mit Zuleitungen, die sich auf öffentlichen Grundstücken befinden, sind nicht begünstigt. Entsprechendes gilt für Ableitungen.
Eigentümer im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, die ebenfalls in den Genuss der steuerlichen Begünstigung kommen wollen, haben folgende Besonderheiten zu beachten:
Für den Nachweis der entstandenen Kosten muss der Auftraggeber die Aufwendungen durch eine Rechnung des Handwerkers nachweisen. Dabei gilt zu beachten:
Da Barzahlungen nicht erlaubt sind, erfolgt der Zahlungsnachweis z.B. durch Überweisungsbeleg, Kontoauszug oder Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren. Wird die Handwerkerleistung bereits als Betriebsausgabe, Werbungskosten, Sonderausgabe, außergewöhnliche Belastung oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht, wird kein weiterer Steuerbonus mehr gewährt.
Es können 20 % von max. 6000 Euro der Handwerkerkosten geltend gemacht werden – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Diese steuerliche Begünstigung kann kombiniert werden mit der Begünstigung von allgemeinen haushaltsnahen Dienstleistungen (Leistungen im eigenen Haushalt, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind). Für diese gelten folgende Beträge: 4.000 Euro = 20% von 20.000 Euro.
Die Geltendmachung erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Maßgebend ist der Zahlungszeitpunkt, nicht der Termin der Handwerkerleistung.
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